Rechtsprechung
VG Bayreuth, 03.11.2016 - B 3 K 16.30681 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für Sunniten im Zentral- und Westirak
- ra.de
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 03.11.2016 - B 3 K 16.30681
- VGH Bayern, 01.02.2017 - 13a ZB 16.30990
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Augsburg, 11.07.2016 - Au 5 K 16.30604
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Auszug aus VG Bayreuth, 03.11.2016 - B 3 K 16.30681
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.02.2013, Az. 10 C 23/12, juris; VG Augsburg, U.v. 11.07.2016, Az. Au 5 k 16.30604, juris).Für den volljährigen Kläger ist ein künftiger Aufenthalt in anderen Gebieten mit überwiegend sunnitischer Bevölkerung durchaus zumutbar (vgl. auch VG Augsburg, U.v. 11.07.2016, Au 5 K 16.30604, juris).
Angesichts der Größe der Bevölkerungsgruppe der Sunniten am Anteil der Gesamtbevölkerung im Irak kann nicht die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte angenommen werden (VG Augsburg, U.v. 11.07.2016, Au 5 K 16.30604, juris; VG Bayreuth, U.v. 18.10.2016, B 3 K 16.30613).
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus VG Bayreuth, 03.11.2016 - B 3 K 16.30681
Eine bloße Glaubhaftmachung in der Gestalt, dass der Vortrag lediglich wahrscheinlich sein muss ist nicht ausreichend (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 16.04.1985, Az. 9 C 109.84, juris).Hierbei darf das Gericht jedoch hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerland, die zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder der Feststellung eines Abschiebungsverbotes führen sollen, keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fragen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, U.v. 16.04.1985 a.a.O.).
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.11.2016 - B 3 K 16.30681
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.02.2013, Az. 10 C 23/12, juris; VG Augsburg, U.v. 11.07.2016, Az. Au 5 k 16.30604, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11
Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber
Auszug aus VG Bayreuth, 03.11.2016 - B 3 K 16.30681
Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013, Az. A 12 S 2023/11, juris; HessVGH, U.v. 4.9.2014, Az. 8 A 2434/11.A, juris). - VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
Afghanistan Gefährdungslage in Herat
Auszug aus VG Bayreuth, 03.11.2016 - B 3 K 16.30681
Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013, Az. A 12 S 2023/11, juris; HessVGH, U.v. 4.9.2014, Az. 8 A 2434/11.A, juris). - VGH Bayern, 09.01.2012 - 13a B 11.30277
Keine Gruppenverfolgung von Sunniten in der Provinz Ninive
Auszug aus VG Bayreuth, 03.11.2016 - B 3 K 16.30681
Die Verfolgungshandlungen, denen der sunnitische Bevölkerungsteil ausgesetzt ist, weisen weder im Staat Irak in seiner Gesamtheit noch im Zentralirak die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche kritische Verfolgungsdichte auf (vgl. BayVGH, U.v. 9.1.2012, 13a B 11.30277, juris).